Kündigen, aber richtig

Beim jüngsten «lunch@work» des Arbeitgeberverbands Südthurgau stand das Thema Kündigung im Zentrum. Präsidentin Maria Brühwiler begrüsste die Gäste im Restaurant Heidelberg in Aadorf. Anschliessend vermittelte Gian-Andrea Schmid, Rechtsanwalt bei der Muri Partner Rechtsanwälte AG, einen kompakten Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen.

Vier Fragen vor jeder Kündigung
Vor einer Kündigung sind gemäss Schmid vier Punkte zu klären: Darf zum vorgesehenen Zeitpunkt gekündigt werden? Ist der Kündigungsgrund zulässig? Welche Frist gilt? Und wie lässt sich der Zugang der Kündigung belegen? Besonders viele Fragen aus dem Publikum betrafen die Sperrfristen. Diese gelten insbesondere bei Krankheit und Unfall, während Schwangerschaft und Geburt sowie bei Militär-, Schutz- und Zivildienst. Bei Krankheit und Unfall hängt ihre Dauer von den Dienstjahren ab. Erfolgt die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist, bleibt sie gültig; die Kündigungsfrist wird unterbrochen und läuft danach weiter. Eine Kündigung während einer laufenden Sperrfrist ist hingegen nichtig.

Was Arbeitgebende beachten sollten
Für die Praxis empfahl Schmid, wenn möglich eine einvernehmliche Lösung in Form einer Aufhebungsvereinbarung anzustreben. Ist eine Kündigung notwendig, sollten die Gründe im persönlichen Gespräch erläutert und heikle Fälle von Beginn an sorgfältig dokumentiert werden. Zurückhaltung sei bei schriftlichen Begründungen und bei der Herausgabe des Personaldossiers angezeigt, insbesondere wenn ein Verfahren droht. Für Unternehmen, die häufiger mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert sind, könne sich zudem eine Rechtsschutzversicherung lohnen. Sein abschliessender Rat: Bei Unsicherheiten frühzeitig juristische Unterstützung beiziehen – idealerweise noch vor dem Aussprechen der Kündigung. 

Nach dem Referat blieb beim gemeinsamen Mittagessen Zeit für Gespräche und den persönlichen Austausch. Der nächste Anlass des AGV Südthurgau findet am 4. November 2026 statt.

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